Samstag, 23. Januar 2016

So tricksen die unseriösen Strom- und Gasanbieter





Der Anbieterwechsel lohnt sich: Das sagen Experten angesichts sinkender Gaspreise, die von den Versorgern nicht an die Verbraucher weiter gegeben wurden. Wer darüber nachdenkt den Anbieter zu wechseln, sollte darauf achten, nicht auf unseriöse Tricks reinzufallen. Hier gibt es Tipps.


Die Gaspreise auf dem Weltmarkt sind stark gefallen – aber viele Verbraucher merken nichts. Zudem haben über 100 Stromversorger für 2016 eine Preiserhöhung angekündigt. Experten raten: Preise vergleichen. Eine Familie, die 15 Minuten investiert, könne Hunderte Euro pro Jahr sparen. Aber es gibt Fallstricke - denn die billigste Option ist nicht immer die beste Idee. Hier gibt es eine Übersicht über die Tricks, mit denen Strom- und Gaskunden rechnen müssen.





1. Boni versprechen, aber nicht zahlen:
12 Monate ohne Unterbrechung: Einige Anbieter versuchen systematisch, die Auszahlung versprochener Boni zu vermeiden. So muss ein Kunde meistens 12 Monate ununterbrochen mit Strom beliefert werden, um Anspruch auf den Bonus zu haben. Kündigt er vorher, etwa wegen einer Preiserhöhung, zahlt der Anbieter den Bonus nicht aus.

Nur private Nutzung: Ein beliebter Passus im Kleingedruckten ist auch, den Neukundenbonus nur dann zu gewähren, wenn der gelieferte Strom „ausschließlich privat“ genutzt wird. Ist ein Gewerbe auf die Adresse angemeldet, wird die Auszahlung verweigert.

Photovoltaik als nicht privat: Auch Betreibern von Photovoltaikanlagen wurde in der Vergangenheit mit Hinweis auf eine „gewerbliche Nutzung der Abnahmestelle“ der Bonus verweigert. Die Verbraucherzentrale NRW hält solche Klauseln für „überraschend und unwirksam.“ Auch das Amtsgericht Balingen gab im Juli 2015 einem Kunden der 365 AG Recht: Der Bonus müsse trotzdem ausgezahlt werden (Aktenzeichen: 3 C 166/15). Andere Amtsgerichte hatten das zuvor teilweise anders beurteilt.

2. Tricksen mit den Beiträgen:
Abziehen statt auszahlen: Guthaben aus Jahresrechnungen werden von künftigen Abschlägen abgezogen, anstatt sie auszuzahlen. Auch das ist unzulässig, wie das Landgericht Düsseldorf im April 2014 zu Ungunsten des Anbieteres „ExtraEnergie“ entschied, der mit den Marken „Hitstrom“, „Priostrom“ und „Extrastrom“ am Markt auftritt.

Kein Angleich des Verbrauchs: Manchmal legen Anbieter auch für Abschlagszahlungen für den nächsten Zeitraum viel zu hohe Beträge, obwohl der Verbrauch niedriger war als zunächst angenommen. Kunden müssen dann selbst sehen, wie sie wieder an ihr Guthaben kommen.

3. Tricksen mit den Vertragsbedingungen:

Kein Sonderkündigungsrecht: Auch hat die Praxis Einzug gehalten, Erhöhungen bei der EEG-Umlage oder anderen „hoheitlichen Belastungen“ einfach an den Kunden weiterzureichen, ohne ihm das sonst zustehende Sonderkündigungsrecht einzuräumen. Ist das zulässig? „Wir sagen nein. Das ist eine spannende Frage, die wir derzeit in zwei Verfahren zu klären versuchen“, sagt Jürgen Schröder von der Verbraucherzentrale NRW.

Gasanbieter jetzt wechseln!

Rund 20 Millionen Haushalte in Deutschland heizen mit Erdgas. Eine Studie im Auftrag der Grünen-Bundestagsfraktion zeigt, dass Versorger niedrigere Einkaufspreise kaum an die Kunden weitergeben. Für viele Verbraucher könnte ein Anbieterwechsel interessant sein - der Stiftung Warentest zufolge sind mitunter mehrere hundert Euro Ersparnis im Jahr möglich. Verbraucherschützer raten allerdings, die Tarife genau zu studieren.

Wie groß ist die Auswahl an Gasanbietern?

Der Erdgasmarkt hat sich seit der Liberalisierung in den 1990er-Jahren grundlegend gewandelt. Heute gibt es nach Angaben des Vergleichsportals Verivox mehr als 900 Anbieter, die in Deutschland Erdgas vertreiben. Sie arbeiten meist regional. Immerhin etwa 95 Anbieter gibt es demnach im Durchschnitt aber je Postleitzahlengebiet.

Wie finde ich den günstigsten Gasanbieter?

Preisvergleichsrechner finden sich im Internet. Dort geben Nutzer den Jahresverbrauch in Kilowattstunden und die Postleitzahl ein und erhalten eine Liste mit den günstigsten Anbietern. Wenn auf der Gasrechnung der Verbrauch nur in Kubikmetern angegeben ist, kann dieser Wert mit 9,2 multipliziert werden, um einen annähernden Wert in Kilowattstunden zu erhalten.
Verbraucher sollten sich allerdings darüber im Klaren sein, dass die Gratis-Angebote im Internet ihre Schwächen haben. Die Betreiber finanzieren sich durch Provisionen sowie Werbung von Gasanbietern. Die Standard-Suche ist häufig so voreingestellt, dass nicht die besten und langfristig günstigsten Tarife ganz oben angezeigt werden. Verbraucherschützer raten Nutzern deshalb dazu, die Voreinstellungen zu kontrollieren und die angebotenen Vorschläge stets kritisch zu überprüfen.

 Was zeichnet einen guten und fairen Tarif aus?

Die Stiftung Warentest empfiehlt unter anderem Tarife mit einer mindestens zwölfmonatigen beziehungsweise über die gesamte Laufzeit reichenden Preisgarantie. Die Erstvertragslaufzeit sollte demnach nicht mehr als zwei Jahre dauern, die Kündigungsfrist dagegen bei maximal sechs Wochen liegen. Meiden sollten Kunden sogenannte Pakettarife über eine bestimmte Gasliefermenge. Bei niedrigerem Verbrauch gibt es dabei kein Geld zurück.
   Als ungünstig werten Verbraucherschützer darüber hinaus Tarife mit Neukundenboni. Solche einmaligen Wechselprämien werden nur unter bestimmten Umständen und manchmal gar nicht ausgezahlt, lassen den Tarif aber im Vergleich billiger aussehen, als er mit Blick auf den Gaspreis tatsächlich ist. Bei der Einstellung der Suchoption sollten solche Angebote ausgeschlossen werden. Das gleiche gilt für Tarife mit Vorkasse. Sie können ein Hinweis auf unseriöse Geschäftsmodelle von Billiganbietern sein. Bei Insolvenz ist das Geld oft weg.

Wie funktioniert der Wechsel?

Der neue Anbieter übernimmt nach Vertragsabschluss in der Regel kostenlos die Abwicklung. Dafür fragt er beim neuen Kunden dessen persönliche Daten sowie zum Beispiel die Kundennummer beim bisherigen Anbieter und die Nummer des Gaszählers ab. Teils empfiehlt es sich, den Stand des Anbieterwechsels zwischenzeitlich beim alten Versorger zu überprüfen.

Wie schnell komme ich aus meinem Vertrag heraus?

Das hängt ganz vom jeweiligen Tarif ab. Wer noch nie gewechselt hat und noch in der Grundversorgung ist, kann jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. Ansonsten steht die Kündigungsfrist im Vertrag. Bei einer Preiserhöhung hat jeder Kunde das Recht auf eine sofortige Kündigung. In der Regel dauert es ein bis zwei Monate, bis die Wechselformalitäten abgeschlossen sind.

Kann ich plötzlich ohne Gas dastehen?

Nein, auch bei Problemen während des Wechsels oder bei einer plötzlichen Pleite des neuen Anbieters kann das nicht passieren. Der lokale Versorger ist gesetzlich verpflichtet, alle Haushalte in seinem Gebiet mit Energie zu versorgen - auch wenn er nicht mehr deren Vertragspartner ist. Er darf dann aber auch wieder seinen Grundpreis für das gelieferte Gas verlangen.

Da hilft nur eins: Gasanbieter jetzt wechseln!