
Der Anbieterwechsel lohnt sich: Das sagen Experten angesichts sinkender Gaspreise, die von den Versorgern nicht an die Verbraucher weiter gegeben wurden. Wer darüber nachdenkt den Anbieter zu wechseln, sollte darauf achten, nicht auf unseriöse Tricks reinzufallen. Hier gibt es Tipps.
Die Gaspreise auf dem Weltmarkt sind stark gefallen – aber viele Verbraucher merken nichts. Zudem haben über 100 Stromversorger für 2016 eine Preiserhöhung angekündigt. Experten raten: Preise vergleichen. Eine Familie, die 15 Minuten investiert, könne Hunderte Euro pro Jahr sparen. Aber es gibt Fallstricke - denn die billigste Option ist nicht immer die beste Idee. Hier gibt es eine Übersicht über die Tricks, mit denen Strom- und Gaskunden rechnen müssen.
1. Boni versprechen, aber nicht zahlen:
12 Monate ohne Unterbrechung: Einige Anbieter versuchen systematisch, die Auszahlung versprochener Boni zu vermeiden. So muss ein Kunde meistens 12 Monate ununterbrochen mit Strom beliefert werden, um Anspruch auf den Bonus zu haben. Kündigt er vorher, etwa wegen einer Preiserhöhung, zahlt der Anbieter den Bonus nicht aus.
Nur private Nutzung: Ein beliebter Passus im Kleingedruckten ist auch, den Neukundenbonus nur dann zu gewähren, wenn der gelieferte Strom „ausschließlich privat“ genutzt wird. Ist ein Gewerbe auf die Adresse angemeldet, wird die Auszahlung verweigert.
Photovoltaik als nicht privat: Auch Betreibern von Photovoltaikanlagen wurde in der Vergangenheit mit Hinweis auf eine „gewerbliche Nutzung der Abnahmestelle“ der Bonus verweigert. Die Verbraucherzentrale NRW hält solche Klauseln für „überraschend und unwirksam.“ Auch das Amtsgericht Balingen gab im Juli 2015 einem Kunden der 365 AG Recht: Der Bonus müsse trotzdem ausgezahlt werden (Aktenzeichen: 3 C 166/15). Andere Amtsgerichte hatten das zuvor teilweise anders beurteilt.
2. Tricksen mit den Beiträgen:
Abziehen statt auszahlen: Guthaben aus Jahresrechnungen werden von künftigen Abschlägen abgezogen, anstatt sie auszuzahlen. Auch das ist unzulässig, wie das Landgericht Düsseldorf im April 2014 zu Ungunsten des Anbieteres „ExtraEnergie“ entschied, der mit den Marken „Hitstrom“, „Priostrom“ und „Extrastrom“ am Markt auftritt.
Kein Angleich des Verbrauchs: Manchmal legen Anbieter auch für Abschlagszahlungen für den nächsten Zeitraum viel zu hohe Beträge, obwohl der Verbrauch niedriger war als zunächst angenommen. Kunden müssen dann selbst sehen, wie sie wieder an ihr Guthaben kommen.
3. Tricksen mit den Vertragsbedingungen:
Kein Sonderkündigungsrecht: Auch hat die Praxis Einzug gehalten, Erhöhungen bei der EEG-Umlage oder anderen „hoheitlichen Belastungen“ einfach an den Kunden weiterzureichen, ohne ihm das sonst zustehende Sonderkündigungsrecht einzuräumen. Ist das zulässig? „Wir sagen nein. Das ist eine spannende Frage, die wir derzeit in zwei Verfahren zu klären versuchen“, sagt Jürgen Schröder von der Verbraucherzentrale NRW.
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